Andringa – BxG Strategy
(B2B Consulting)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen zwischen Andringa – BxG Strategy, Rosenheimer Straße 16, 81669 München („Berater“) und seinen Auftraggebern („Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(1) Der Berater erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Strategieberatung
Public-Affairs-Beratung
Entwicklung kommerzieller Strategien
Kampagnen- und Advocacy-Leistungen
Interim Management
(2) Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Der Berater erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
(1) Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots des Beraters durch den Auftraggeber zustande.
(2) Art, Umfang, Dauer, Vergütung sowie Arbeitsform (remote, hybrid oder vor Ort) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
(1) Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(5) Aufwendungen sind mit der Vergütung abgegolten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(1) Der Auftraggeber erhält an den vom Berater erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Eine Übertragung von Eigentums- oder ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgt nicht.
(3) Vorbestehende Schutzrechte, Methoden, Modelle, Konzepte und Know-how des Beraters bleiben dessen alleiniges Eigentum.
(4) Der Berater ist berechtigt, anonymisierte Erkenntnisse, Erfahrungen und Methoden aus der Leistungserbringung weiterzuverwenden.
(1) Der Berater verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags.
(3) Beide Parteien handeln datenschutzrechtlich jeweils als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung liegt nicht vor.
(1) Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Vergütung bzw. auf den Gesamtauftragswert, sofern dieser niedriger ist.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(1) Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle der Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Arbeitsunterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine vom Berater eingesetzten Mitarbeiter oder Subunternehmer abzuwerben oder zu beschäftigen.
(2) Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs (6) Monatsvergütungen der betreffenden Person fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist München.
(3) Die AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Beide Sprachfassungen sind gleichrangig.